2. Juni 2016 |
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legt den Entwurf für ein Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte (EMöGG) vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJV).
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31. August 2016 |
Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf für ein Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte (EMöGG) (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz).
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2. September 2016 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 492/16).
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30. September 2016 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 492/1/16).
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14. Oktober 2016 |
Der Bundesrat gibt seine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ab (BR-Drs. 492/16 Beschluss).
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4. November 2016 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf mit anliegender Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 18/10144).
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15. Dezember 2016 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/209, S. 20979A).
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31. Mai 2017 |
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/12591).
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22. Juni 2017 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/240, S. 24635D-24636A).
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01. September 2017 |
Der Deutsche Bundestag unterrichtet den Bundesrat von seinem Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 606/17).
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22. September 2017 |
Der Bundesrat beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 606/17 Beschluss).
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18. Oktober 2017 |
Das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte (EMöGG) wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2017 Teil I Nr.68, S. 3546, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
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