Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859
Die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859 ist am 05.07.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und tritt am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft (
ABl. L, 2024/1760).