Omnibus-Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsgesetzgebung bezüglich der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859
Der Rat der Europäischen Union hat am 23.06.2025 seinen Standpunkt zu den Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU festgelegt (
Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Rats).