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Vereinfachung der Nachhaltigkeitsgesetzgebung - Lieferkettenregulierung

Omnibus-Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsgesetzgebung bezüglich der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859

Der Rat der Europäischen Union hat am 14.04.2025 den Vorschlag der Europäischen Kommission für die sogenannte "Stop-the-clock"-Richtlinie zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsgesetzgebung angenommen (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Rats).

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