Omnibus-Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsgesetzgebung bezüglich der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859
Der Rat der Europäischen Union hat am 14.04.2025 den Vorschlag der Europäischen Kommission für die sogenannte "Stop-the-clock"-Richtlinie zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsgesetzgebung angenommen (
Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Rats).