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Kostenrechtsänderungsgesetz 2021

Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - KostRÄG 2021)

Das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 ist am 29.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt überwiegend am 01.01.2021 in Kraft (BGBl Jg 2020, Teil I Nr. 66, S. 3229).

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