Zur Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung sieht der Gesetzentwurf eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren des RVG um zehn Prozent vor. In sozialrechtlichen Angelegenheiten sollen die Gebühren um weitere zehn Prozent steigen. Die Gerichtsgebühren sollen ebenfalls linear um zehn Prozent angehoben werden. Zudem sind punktuell weitere strukturelle Änderungen in den Justizkostengesetzen geplant.