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Kleinanlegerschutzgesetz

Kleinanlegerschutzgesetz

Das Kleinanlegerschutzgesetz ist am 09.07.2015 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2015, Teil I Nr. 28, S.1114, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). 

Art. 4 Nr. 3 tritt am 01.01.2016 in Kraft. Art. 2 Nr. 7 b, d (bb), Nr. 15 a (aa), Art. 3 Nr. 7, Art. 6 Nr. 2 d sowie Art. 7 treten am 03.01.2017 in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 10.07.2015 in Kraft.

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