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Ziel des Gesetzes

Mit dem Gesetzentwurf soll das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern umgesetzt und dadurch das Risiko von Vermögensverlusten vermindert werden. Insbesondere soll die Transparenz von Vermögensanlagen weiter erhöht werden, um einem Anleger vollständige und zum Anlagezeitpunkt aktuelle Informationen über die Vermögensanlage zu verschaffen. Damit soll der Anleger die Seriosität und die Erfolgsaussichten einer Anlage einschätzen und eine informierte und risikobewusste Entscheidung treffen können. Durch verbesserten Schutz von Anlegern sollen Vermögensschäden verhindert werden und das Vertrauen in die in Deutschland angebotenen Finanzdienstleistungen und Produkte gestärkt werden. Der Gesetzesentwurf enthält im Wesentlichen Vorgaben zur

• Konkretisierung und Erweiterung der Prospektpflicht,

• Ergänzende Angaben zu personellen Verflechtungen der Initiatoren,

• Pflicht, auch nach Beendigung des öffentlichen Angebots für Vermögensanlagen bestimmte Informationen mitzuteilen,

• Einführung einer Mindestlaufzeit der Vermögensanlage,

• Einführung eines Product-Governance-Prozesses,

• Verschärfung der Rechnungslegungspflichten.

Darüber hinaus wird der kollektive Verbraucherschutz als ein Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz gesetzlich verankert.

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