22. Mai 2014 | Die Bundesregierung stellt einen Aktionsplan zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt sowie ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern vor (pdf-Dateien, hinterlegt auf den Seiten des BMF). |
28. Juli 2014 | Das Bundesfinanzministerium legt einen Referentenentwurf für ein Kleinanlegerschutzgesetz vor (pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des BMF). |
12. November 2014 | Das Bundeskabinett verabschiedet einen Gesetzentwurf für ein Kleinanlegerschutzgesetz (pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums). |
29. Dezember 2014 | Der Gesetzentwurf wird dem Bundesrat übermittelt (BR-Drs. 638/14). |
27. Januar 2015 | Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (Br-Drs. 638/1/14). |
6. Februar 2015 | Der Bundesrat gibt seine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf für ein Kleinanlegerschutzgesetz ab (BR-Drs. 638/14 Beschluss). |
11. Februar 2015 | Die Bundesregierung übermittelt den Gesetzentwurf mit anliegender Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag (BT-Drs. 18/3994). |
27. Februar 2015 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/89 vom 27.02.2015, S. 8460D-8468C). |
16. März 2015 | Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Übersicht, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
22. April 2015 | Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/4708). |
23. April 2015 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Bericht über die Debatte, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
22. Mai 2015 | Der Deutsche Bundestag unterrichtet den Bundesrat von dem Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 226/15). |
12. Juni 2015 | Der Bundesrat beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 226/15 Beschluss). |
9. Juli 2015 | Das Kleinanlegerschutzgesetz wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2015, Teil I Nr. 28, S.1114, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). |