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Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug im Internethandel (Jahressteuergesetz 2018)

Ge­set­z zur Ver­mei­dung von Um­satz­steu­er­aus­fäl­len beim Han­del mit Wa­ren im In­ter­net

Das Ge­set­z zur Ver­mei­dung von Um­satz­steu­er­aus­fäl­len beim Han­del mit Wa­ren im In­ter­net und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ist am 14.12.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl Jg 2018, Teil I Nr. 45, S. 2338, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
Art. 1 und 5 treten mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft. Art. 3, 7, 9 und 17 treten am 01.01.2019 in Kraft, Art. 12 am 01.01.2021. Im Übrigen tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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