Durch das Gesetz werden in erster Linie Anpassungen an
EU-Recht und
EuGH-Rechtsprechung vorgenommen. Darüber hinaus wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs umgesetzt. Davon betroffen sind insbesondere die folgenden Regelungen:
Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet (§§ 22f und 25e – neu – UStG)
Verfassungskonforme Regelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften (Anwendung des § 8c Absatz 1 Satz KStG gemäß § 34 Absatz 6 KStG)
Folgeänderungen zum Investmentsteuerreformgesetz 2018, z. B. Teilfreistellung nach InvStG und Organschaft (§ 15 KStG)