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Ziel des Gesetzes

Durch das Gesetz werden in erster Linie Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung vorgenommen. Darüber hinaus wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs umgesetzt. Davon betroffen sind insbesondere die folgenden Regelungen: 
  • Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet (§§ 22f und 25e – neu – UStG)
  • Verfassungskonforme Regelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften (Anwendung des § 8c Absatz 1 Satz KStG gemäß § 34 Absatz 6 KStG)
  • Folgeänderungen zum Investmentsteuerreformgesetz 2018, z. B. Teilfreistellung nach InvStG und Organschaft (§ 15 KStG)

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