(letzte Aktualisierung: 29.11.2005)
Hartz I und II treten zum 01.01.2003, Hartz III zum 01.01.2004 in Kraft, die wesentlichen Bestandteile von Hartz IV treten zum 01.01.2005 in Kraft.
Das «Kommunale Optionsgesetz» wird am 05.08.2004 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt zum 06.08.2004 in Kraft.
Das «Vierte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze» wird am 26.11.2004 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 27.11.2004 größtenteils in Kraft.
Das Freibetragsneuregelungsgesetz wird am 14.08.2005 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 01.10.2005 in Kraft.
Am 22.11.2005 erklärt der Europäische Gerichtshof die im Rahmen von Hartz II getroffene Regelung, nach der Arbeitnehmer, die älter als 52 Jahre alt sind, unbegrenzt mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt werden dürfen, für gemeinschaftsrechtswidrig.
Am 17.02.2006 beschliesst der Bundestag Änderungen von Hartz IV: Die Ost-West-Angleichung des Arbeitslosengeldes II sowie Einschnitte beim Arbeitslosengeld II für Arbeitslose, die unter 25 Jahre alt sind.