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Entwicklungsgeschichte

Insgesamt existieren vier Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt:

 

Hartz I und II

5. November 2002 SPD und Bündnis 90/Die Grünen legen den «Entwurf eines Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt» (BT-Drs. 15/25) und den «Entwurf eines Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt» (BT-Drs. 15/26) vor.
7. November 2002 Die beiden Gesetzentwürfe (BT-Drs. 15/25 und BT-Drs. 15/26) werden in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen.
15. November 2002 Die beiden Gesetzentwürfe (BT-Drs. 15/25 und BT-Drs. 15/26) werden in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und in der Fassung der Drucksache 15/77 angenommen.
29. November 2002 Der Bundesrat ruft zu den beiden Gesetzentwürfen den Vermittlungsausschuss an.
17. Dezember 2002 Der Vermittlungsausschuss kann sich auf einen geänderten Entwurf zu Hartz I (Beschlussempfehlung BT-Drs. 15/201) und zu Hartz II einigen (Beschlussempfehlung BT-Drs. 15/202).
19. Dezember 2002 Der Bundestag nimmt den Entwurf zu Hartz I in der Fassung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses an (BT-Drs. 15/201).
20. Dezember 2002 Der Bundesrat verweigert zum Hartz I-Gesetzentwurf seine Zustimmung und legt vorsorglich Einspruch ein. Daraufhin weist der Bundestag in seiner Plenarsitzung den Einspruch des Bundesrates zurück. Damit ist der «Entwurf eines Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt» verabschiedet.

Gleichzeitig nimmt der Bundestag den Entwurf zu Hartz II in der Fassung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses an (BT-Drs. 15/202). Auch der Bundesrat stimmt in seiner Plenarsitzung dem Entwurf zu Hartz II zu. Damit ist auch der «Entwurf eines Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt» verabschiedet.

23. Dezember 2002 Die beiden Hartz-Gesetze werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. Teil I 2002 Nr. 87, S. 4607 und 4621).
1. Januar 2003 Die beiden Gesetze treten in Kraft.
27. April 2005 Bundesregierung beschließt Entwurf eines «Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze» (BR-Drs. 320/05). Dieser sieht unter anderem vor, dass die bis Ende 2006 für Arbeitnehmer ab dem 52. Lebensjahr geltenden erleichterten Befristungsmöglichkeiten um ein Jahr (bis zum 31.12.2007) verlängert werden.
22. November 2005

Der Europäische Gerichtshof erklärt die im Rahmen von Hartz II getroffene Regelung, nach der Arbeitnehmer, die älter als 52 Jahre alt sind, unbegrenzt mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt werden dürfen (§ 14 Abs. 2a Teilzeitbefristungsgesetz), für gemeinschaftsrechtswidrig (Az.: C-144/04).

29. November 2005

Das Bundeskabinett billigt einen Gesetzentwurf mit ersten Änderungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und anderer Gesetze. Mit dem Formulierungsvorschlag werden insbesondere Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag im Bereich Arbeitsmarkt umgesetzt:

  • Die bis Ende 2005 befristete Entgeltsicherung für Arbeitnehmer über 50 Jahren wird um zwei Jahre, also bis Ende 2007, verlängert.
  • Verlängert bis Ende 2007 wird auch die Regelung, nach der Arbeitgeber, die einen über 55jährigen Arbeitnehmer einstellen, für diesen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen müssen.
  • Die Förderung der Ich-AG wird um ein halbes Jahr bis zum 30.06.2005 verlängert.
  • Die Förderung der beruflichen Weiterbildung beschäftigter älterer Arbeitnehmer wird um ein Jahr bis Ende 2006 verlängert.
  • Die Bundesagentur für Arbeit muss künftig nicht mehr in jedem Arbeitsagentur-Bezirk eine Personal-Service-Agentur einrichten.
  • Bei Verstößen gegen die Pflicht, sich frühzeitig arbeitssuchend zu melden, wird künftig nicht mehr die Höhe des Arbeitslosengeldes gekürzt, sondern eine einwöchige Sperrzeit verhängt. Die frühzeitige Meldepflicht wird auf Personen beschränkt, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet.

21. Dezember 2005 Der Bundesrat billigt den Gesetzesentwurf zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III, BR-Drs. 854/05).

Hartz III und IV

5. September 2003 SPD und Bündnis 90/Die Grünen legen den «Entwurf eines Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt» (BT-Drs. 15/1515) und den «Entwurf eines Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt» (BT-Drs. 15/1516) vor.
15. Oktober 2003 Die beiden Gesetzentwürfe (BT-Drs. 15/1515 und BT-Drs. 15/1516) werden in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen.
17. Oktober 2003 Die beiden Gesetzentwürfe werden in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet.
7. November 2003 Der Bundesrat ruft zu den beiden Gesetzentwürfen den Vermittlungsausschuss an.
16. Dezember 2003 Der Vermittlungsausschuss kann zum «Entwurf eines Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt» keine Einigung erzielen ( BR-Drs. 942/03).

Zum Hartz IV-Entwurf kann der Vermittlungsausschuss sich dagegen einigen (Beschlussempfehlung BT-Drs. 15/2259).

19. Dezember 2003 Der Bundesrat erhebt in seiner Plenarsitzung Einspruch zum Hartz III-Entwurf. Dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Hartz IV-Entwurf stimmt er dagegen zu.

Der Bundestag weist noch am gleichen Tag den Einspruch des Bundesrates zum Hartz III-Entwurf zurück. Damit ist der Gesetzentwurf verabschiedet.

27. Dezember 2003 Der «Entwurf eines Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt» wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. Teil I 2003 Nr. 65, S. 2848).
29. Dezember 2003 Der «Entwurf eines Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt» wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. Teil I 2003 Nr. 66, S. 2954).
1. Januar 2004 Die Regelungen zu Hartz III und einige Vorschriften von Hartz IV treten in Kraft.
1. Januar 2005 Die wesentlichen Vorschriften von Hartz IV treten in Kraft.
17. Februar 2006 Der Bundestag beschliesst als Hartz IV-Änderungen die Ost-West-Angleichung des Arbeitslosengeldes II sowie Einschnitte beim Arbeitslosengeld II für Arbeitslose, die unter 25 Jahre alt sind.

Kommunales Optionsgesetz

20. Februar 2004 Zur Ausfüllung des § 6a SGB II des Hartz IV-Gesetzes einigen sich Regierung und Opposition über die grundsätzliche Ausgestaltung des Optionsgesetzes. In Frage kommen zwei verschiedene Lösungsansätze, von denen einer eine Änderung des Grundgesetzes zur Folge hat.
3. und 17. März 2004 Die weiteren Einigungsversuche zwischen Regierung und Opposition können zu keinem Ergebnis beim Optionsgesetz führen.
30. März 2004 SPD und Bündnis 90/Die Grünen legen unabhängig von den Gesprächen zwischen Opposition und Regierung den «Entwurf eines Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz)» (BT-Drs. 15/2816) vor.
31. März 2004 Die Gespräche zwischen Regierung und Opposition über ein Optionsgesetz werden für endgültig gescheitert erklärt.
2. April 2004 Das Kommunale Optionsgesetz (BT-Drs. 15/2816) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit federführend).
26. April 2004 Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit führt eine öffentliche Anhörung zum «Entwurf eines Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz)» (BT-Drs. 15/2816) durch.
28. April 2004 Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit empfiehlt den Gesetzentwurf zum Kommunalen Optionsgesetz in geänderter Fassung anzunehmen (Beschlussempfehlung BT-Drs. 15/2997).
29. April 2004 Das Kommunale Optionsgesetz (BT-Drs. 15/2816) wird in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und in der Fassung der Beschlussempfehlung (BT-Drs. 15/2997) angenommen.
14. Mai 2004 Der Bundesrat behandelt den Entwurf zum Kommunalen Optionsgesetz ( BR-Drs.339/04) in seiner Plenarsitzung und beschließt den Vermittlungsausschuss anzurufen ( Beschluss).
30. Juni 2004 Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat kann sich auf einen Beschlussempfehlung (BT-Drs. 15/3495) zum Kommunalen Optionsgesetz einigen.
2. Juli 2004 Der Bundestag stimmt der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Kommunalen Optionsgesetz in seiner Sitzung zu.
9. Juli 2004 Der Bundesrat stimmt dem Kommunalen Optionsgesetz ( BR-Drs. 529/04) in seiner Plenarsitzung zu Beschluss).
5. August 2004 Das «Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz)» wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2004 Teil I Nr. 41, S. 2014)
6. August 2004 Das Kommunale Optionsgesetz tritt in Kraft.

Sonstige Gesetze

1. September 2004 Das Bundeskabinett stimmt dem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums für einen «Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze» zu. Der Entwurf sieht unter anderem Änderungen von Hartz IV vor, so zum Beispiel die Erhöhung des Vermögensbeitrags für Kinder.
9. September 2004 Der «Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze» (BT-Drs. 15/3674) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit federführend).
24. September 2004 Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 15/3674) wird vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung in unveränderter Fassung angenommen.
15. Oktober 2004 Der Bundesrat beschließt in seiner Plenarsitzung keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen.
26. November 2004 Das «Vierte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze» wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2004 Teil I Nr. 61, S. 2902)
27. November 2004 Das «Vierte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze» tritt größtenteils in Kraft.
18. März 2005 Die FDP-Fraktion stellt einen Antrag (BT-Drs. 15/5271), die Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Arbeitslosengeld II zu verbessern.
11. Mai 2005 SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen legen den «Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung der Freibetragsregelungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige (Freibetragsneuregelungsgesetz)» (BT-Drs. 15/5446) vor. Mit dem Entwurf sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose verbessert werden.
13. Mai 2005 Das Freibetragsneuregelungsgesetz (BT-Drs. 15/5446) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit federführend).
27. Mai 2005 Der Bundesrat beschließt in seiner Plenarsitzung den «Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II - Optimierungsgesetz)» in den Bundestag einzubringen. Mit dem Gesetzentwurf sollen Nachbesserungen an Hartz IV vorgenommen werden.
3. Juni 2005 Das Freibetragsneuregelungsgesetz (BT-Drs. 15/5446) wird in zweiter und dritter Lesung im Bundestag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit (BT-Drs. 15/5607) angenommen.
8. Juli 2005 Der Bundesrat beschließt in seiner Plenarsitzung dem Freibetragsneuregelungsgesetz zuzustimmen (Beschluss).
12. Juli 2005 Die Bundesregierung nimmt zum SGB II - Optimierungsgesetz Stellung und leitet das Gesetz dem Bundestag zu (BT-Drs. 15/5908).
14. August 2005 Das Freibetragsneuregelungsgesetz wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. Teil I 2005 Nr. 49, S. 2407).
1. Oktober 2005 Das Freibetragsneuregelungsgesetz tritt in Kraft.

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