5. November 2002 | SPD und Bündnis 90/Die Grünen legen den «Entwurf eines Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt» (BT-Drs. 15/25) und den «Entwurf eines Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt» (BT-Drs. 15/26) vor. |
7. November 2002 | Die beiden Gesetzentwürfe (BT-Drs. 15/25 und BT-Drs. 15/26) werden in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen. |
15. November 2002 | Die beiden Gesetzentwürfe (BT-Drs. 15/25 und BT-Drs. 15/26) werden in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und in der Fassung der Drucksache 15/77 angenommen. |
29. November 2002 | Der Bundesrat ruft zu den beiden Gesetzentwürfen den Vermittlungsausschuss an. |
17. Dezember 2002 | Der Vermittlungsausschuss kann sich auf einen geänderten Entwurf zu Hartz I (Beschlussempfehlung BT-Drs. 15/201) und zu Hartz II einigen (Beschlussempfehlung BT-Drs. 15/202). |
19. Dezember 2002 | Der Bundestag nimmt den Entwurf zu Hartz I in der Fassung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses an (BT-Drs. 15/201). |
20. Dezember 2002 | Der Bundesrat verweigert zum Hartz I-Gesetzentwurf seine Zustimmung und legt vorsorglich Einspruch ein. Daraufhin weist der Bundestag in seiner Plenarsitzung den Einspruch des Bundesrates zurück. Damit ist der «Entwurf eines Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt» verabschiedet.
Gleichzeitig nimmt der Bundestag den Entwurf zu Hartz II in der Fassung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses an (BT-Drs. 15/202). Auch der Bundesrat stimmt in seiner Plenarsitzung dem Entwurf zu Hartz II zu. Damit ist auch der «Entwurf eines Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt» verabschiedet. |
23. Dezember 2002 | Die beiden Hartz-Gesetze werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. Teil I 2002 Nr. 87, S. 4607 und 4621). |
1. Januar 2003 | Die beiden Gesetze treten in Kraft. |
27. April 2005 | Bundesregierung beschließt Entwurf eines «Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze» (BR-Drs. 320/05). Dieser sieht unter anderem vor, dass die bis Ende 2006 für Arbeitnehmer ab dem 52. Lebensjahr geltenden erleichterten Befristungsmöglichkeiten um ein Jahr (bis zum 31.12.2007) verlängert werden. |
22. November 2005 | Der Europäische Gerichtshof erklärt die im Rahmen von Hartz II getroffene Regelung, nach der Arbeitnehmer, die älter als 52 Jahre alt sind, unbegrenzt mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt werden dürfen (§ 14 Abs. 2a Teilzeitbefristungsgesetz), für gemeinschaftsrechtswidrig (Az.: C-144/04). |
29. November 2005 | Das Bundeskabinett billigt einen Gesetzentwurf mit ersten Änderungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und anderer Gesetze. Mit dem Formulierungsvorschlag werden insbesondere Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag im Bereich Arbeitsmarkt umgesetzt: - Die bis Ende 2005 befristete Entgeltsicherung für Arbeitnehmer über 50 Jahren wird um zwei Jahre, also bis Ende 2007, verlängert.
- Verlängert bis Ende 2007 wird auch die Regelung, nach der Arbeitgeber, die einen über 55jährigen Arbeitnehmer einstellen, für diesen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen müssen.
- Die Förderung der Ich-AG wird um ein halbes Jahr bis zum 30.06.2005 verlängert.
- Die Förderung der beruflichen Weiterbildung beschäftigter älterer Arbeitnehmer wird um ein Jahr bis Ende 2006 verlängert.
- Die Bundesagentur für Arbeit muss künftig nicht mehr in jedem Arbeitsagentur-Bezirk eine Personal-Service-Agentur einrichten.
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Bei Verstößen gegen die Pflicht, sich frühzeitig arbeitssuchend zu melden, wird künftig nicht mehr die Höhe des Arbeitslosengeldes gekürzt, sondern eine einwöchige Sperrzeit verhängt. Die frühzeitige Meldepflicht wird auf Personen beschränkt, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet. |
21. Dezember 2005 | Der Bundesrat billigt den Gesetzesentwurf zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III, BR-Drs. 854/05). |