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Große Justizreform

(letzte Aktualisierung: 17.08.2007)

Der Bundesrat brachte im März 2006 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes beim Bundestag ein, mit dem die Organisationsstrukturen im Bereich der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit grundlegend geändert werden sollen. Auf ihrer Frühjahrskonferenz in Erlangen am 1. und 2. Juni 2006 einigten sich die Justizministerinnen und Justizminister auf eine funktionale Zweigliedrigkeit der Prozesse. Außerdem hielten sie an ihrem bereits auf der Herbstkonferenz 2005 beschlossenen Ziel fest, die Gerichtsverfassungen und Prozessordnungen für alle Gerichtsbarkeiten zu vereinheitlichen.
Auf fünf Regionalveranstaltungen, zu denen das niedersächsische Justizministerium noch bevor die Justizministerkonferenz konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Großen Justizreform erarbeitet hat, Bedienstete von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Rechtsanwälte und Notare geladen hatte, wandte sich die Mehrheit der Justizangehörigen gegen die Abschaffung der zweiten Tatsacheninstanz.

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