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Grenzüberschreitende Steuergestaltungen - Mitteilungspflicht

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen ist am 30.12.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl Jg 2019, Teil I Nr. 52, S. 2875) und tritt am 01.01.2020 in Kraft.

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