Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
Das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen ist am 30.12.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (
BGBl Jg 2019, Teil I Nr. 52, S. 2875) und tritt am 01.01.2020 in Kraft.