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Ziel des Gesetzes

Durch den Gesetzentwurf soll die Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates der Europäischen Union vom 25. Mai 2018 (Abl. L 139 vom 5.6.2018) in nationales Recht umgesetzt und eine entsprechend den Vorgaben rechtspolitisch und veranlagungsunterstützend ausgestaltete Mitteilungspflicht für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen eingeführt werden. Die entsprechenden Informationen sollen außerdem zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden. Dies soll die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zeitnah zu identifizieren und ungewollte Gestaltungsspielräume durch Schaffung oder Änderung von entsprechenden Rechtsvorschriften zu schließen. Zugleich sollen aber auch die Reaktionsmöglichkeiten der Finanzbehörden der Mitgliedstaaten verbessert werden.

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