26. September 2019 |
Das Bundesministerium der Finanzen legt einen Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMF). |
9. Oktober 2019 |
Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen). |
10. Oktober 2019 |
Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat (BR-Drs. 489/19). |
28. Oktober 2019 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 489/1/19). |
4. November 2019 |
Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag (BT-Drs. 19/14685). |
7. November 2019 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
8. November 2019 |
Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 489/19 Beschluss). |
11. November 2019 |
Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
13. November 2019 |
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag von der Stellungnahme des Bundesrats und ihrer Gegenäußerung (BT-Drs. 19/15117). |
11. Dezember 2019 |
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags beschließt den Gesetzentwurf (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
12. Dezember 2019 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
13. Dezember 2019 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 649/1/19). |
20. Dezember 2019 |
Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (BR-Drs. 649/19 Beschluss). |
30. Dezember 2019 |
Das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2019, Teil I Nr. 52, S. 2875). |