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Entwicklungsgeschichte

26. September 2019 Das Bundesministerium der Finanzen legt einen Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMF).
9. Oktober 2019 Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen).
10. Oktober 2019 Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat (BR-Drs. 489/19).
28. Oktober 2019 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 489/1/19).
4. November 2019 Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag (BT-Drs. 19/14685).
7. November 2019 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
8. November 2019 Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 489/19 Beschluss).
11. November 2019 Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
13. November 2019 Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag von der Stellungnahme des Bundesrats und ihrer Gegenäußerung (BT-Drs. 19/15117).
11. Dezember 2019 Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags beschließt den Gesetzentwurf (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
12. Dezember 2019 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
13. Dezember 2019 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 649/1/19).
20. Dezember 2019 Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (BR-Drs. 649/19 Beschluss).
30. Dezember 2019 Das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2019, Teil I Nr. 52, S. 2875).

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