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Familienentlastungsgesetz

Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz - FamEntlastG)

Das Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen ist am 06.12.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Art. 2 und 7 treten am 01.07.2019, Art. 3 und 5 am 01.01.2020 in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 01.01.2019 in Kraft (BGBl Jg 2018 Teil I Nr. 42, S. 2210, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).

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