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Entwicklungsgeschichte

8. Juni 2018 Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien (Referentenentwurf, pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des BMF).
27. Juni 2018 Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien (Regierungsentwurf, pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums).
10. August 2018 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird dem Bundesrat zugeleitet (BR-Drs. 373/18).
10. September 2018 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 373/1/18).
21. September 2018 Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 373/18 Beschluss).
4. Oktober 2018 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/4723).
11. Oktober 2018 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 19/55, S. 5875B - 5889C).
5. November 2018 Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
7. November 2018 Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht ab (BT-Drs. 19/5591).
  Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 19/5583).
8. November 2018 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn an (BT-Plenarprotokoll 19/61, S. 6905C - 6922A).
9. November 2018 Der Deutsche Bundestag unterrichtet den Bundesrat von seinem Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 558/18).
23. November 2018 Der Bundesrat stimmt dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zu (BR-Drs. 558/18 Beschluss).
6. Dezember 2018 Das Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Art. 2 und 7 treten am 01.07.2019, Art. 3 und 5 am 01.01.2020 in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 01.01.2019 in Kraft (BGBl Jg 2018 Teil I Nr. 42, S. 2210, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).

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