8. Juni 2018 |
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien (Referentenentwurf, pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des BMF). |
27. Juni 2018 |
Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien (Regierungsentwurf, pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums). |
10. August 2018 |
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird dem Bundesrat zugeleitet (BR-Drs. 373/18). |
10. September 2018 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 373/1/18). |
21. September 2018 |
Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 373/18 Beschluss). |
4. Oktober 2018 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/4723). |
11. Oktober 2018 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 19/55, S. 5875B - 5889C). |
5. November 2018 |
Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
7. November 2018 |
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht ab (BT-Drs. 19/5591). |
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Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 19/5583). |
8. November 2018 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn an (BT-Plenarprotokoll 19/61, S. 6905C - 6922A). |
9. November 2018 |
Der Deutsche Bundestag unterrichtet den Bundesrat von seinem Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 558/18). |
23. November 2018 |
Der Bundesrat stimmt dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zu (BR-Drs. 558/18 Beschluss). |
6. Dezember 2018 |
Das Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Art. 2 und 7 treten am 01.07.2019, Art. 3 und 5 am 01.01.2020 in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 01.01.2019 in Kraft (BGBl Jg 2018 Teil I Nr. 42, S. 2210, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). |