Mit dem Familienentlastungsgesetz sollen die im Koalitionsvertrag für 2019 vereinbarten Erhöhungen von Kindergeld und Kinderfreibetrag umgesetzt werden. Darüber hinaus sollen zur Berücksichtigung des gestiegenen Bedarfs der Bürgerinnen und Bürger sowie zum Ausgleich der kalten Progression der steuerliche Grundfreibetrag angehoben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs verschoben werden.