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Erleichterung der Unternehmenssanierung (ESUG)

Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 07.12.2011 ist am 13.12.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2011, Teil 1 Nr. 64, S. 2582, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). Die Artikel 4 und 5 dieses Gesetzes treten am 01.01.2013 in Kraft. Die Artikel 7 und 8 treten am 01.01.2013 in Kraft. Im Übrigen ist das Gesetz am 01.03.2012 in Kraft getreten.

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