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Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder

Zweites Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
(alter Titel: Zweites Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder)

Das Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung vom 12.04.2011 ist am 15.04.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2011, Teil 1 Nr. 17, S. 615, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
Artikel 1 Nummer 3 sowie Artikel 3 und 4 dieses Gesetzes sind am 16.04.2011 in Kraft getreten. Im übrigen ist dieses Gesetz mit Wirkung vom 29.05.2009 in Kraft getreten.

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