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Digitale-Dienste-Gesetz

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze

Das Digitale-Dienste-Gesetz ist am 13.05.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten (BGBl. 2024 I, Nr. 149).

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