4. August 2023 | Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr legt den Entwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMDV). |
20. Dezember 2023 | Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr).
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15. Januar 2024 | Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 20/10031).
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18. Januar 2024 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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21. Februar 2024 | Vor dem Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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20. März 2024 | Der Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 20/10755). |
21. März 2024 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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5. April 2024 | Der Deutsche Bundestag leitet seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat zu (BR-Drs. 153/24).
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26. April 2024 | Der Bundesrat beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 153/24 Beschluss).
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13. Mai 2024 | Das Digitale-Dienste-Gesetz wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2024 I, Nr. 149).
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