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Entwicklungsgeschichte

4. August 2023Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr legt den Entwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMDV).
20. Dezember 2023Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr).
15. Januar 2024Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 20/10031).
18. Januar 2024Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
21. Februar 2024Vor dem Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
20. März 2024Der Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 20/10755).
21. März 2024Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
5. April 2024Der Deutsche Bundestag leitet seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat zu (BR-Drs. 153/24).
26. April 2024Der Bundesrat beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 153/24 Beschluss).
13. Mai 2024Das Digitale-Dienste-Gesetz wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2024 I, Nr. 149).

 

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