Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz – WStFG)
Die Europäische Kommission hat den deutschen Wirtschaftsstabilisierungsfonds am 08.07.2020 genehmigt (
Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten der Kommission).
Das Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist am 27.03.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft (
BGBl Jg 2020, Teil 1 Nr. 14, S. 543).
Die Übersicht über die Fachliteratur von C.H.BECK zu den rechtlichen Aspekten der Corona-Pandemie finden Sie hier.
Weitere Fachliteratur zu Rechtsfragen der Corona-Krise finden Sie auch auf beck-shop.de.