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Ziel des Gesetzes

Der Gesetzentwurf sieht die Errichtung eines nichtrechtsfähigen Sondervermögens „Wirtschaftsstabilisierungsfonds – WSF“ zur Stützung der Realwirtschaft vor, um für einen begrenzten Zeitraum die notwendigen Maßnahmen zur Stabilisierung der Volkswirtschaft und zur Sicherung von Arbeitsplätzen im erforderlichen Umfang umzusetzen. Die Maßnahmen flankieren dabei die geplanten Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur treffen alle wesentlichen Entscheidungen über die notwendigen Maßnahmen einvernehmlich. Die näheren Einzelheiten hinsichtlich der Verwaltung des Sondervermögens und der entsprechenden Rahmenbedingungen werden flexibel in einer begleitenden Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie näher konkretisiert.

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