Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz)
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf am 20.05.2022 in zweiter und dritter Lesung beraten und in Ausschussfassung angenommen (
Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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