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Entwicklungsgeschichte

3. Februar 2022 Das Bundesministerium der Finanzen legt den Entwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMF).
16. Februar 2022 Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf (Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen, hinterlegt auf den Seiten des BMF).
25. Februar 2022 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 83/22).
21. März 2022 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 20/1111).
25. März 2022 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 83/1/22).
8. April 2022 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung  und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
  Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 83/22 Beschluss).
4. Mai 2022 Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag von der Stellungnahme des Bundesrats und ihrer Gegenäußerung (BT-Drs. 20/1646).
9. Mai 2022 Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
18. Mai 2022 Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 20/1906).
20. Mai 2022 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
  Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 223/22).
25. Mai 2022 Die Ausschüsse des Bundesrats empfehlen, dem Gesetz zuzustimmen (BR-Drs. 223/1/22).
22. Juni 2022 Das Vierte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2022, Teil I Nr. 20, S. 911).

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