3. Februar 2022 |
Das Bundesministerium der Finanzen legt den Entwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMF). |
16. Februar 2022 |
Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf (Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen, hinterlegt auf den Seiten des BMF). |
25. Februar 2022 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 83/22). |
21. März 2022 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 20/1111). |
25. März 2022 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 83/1/22). |
8. April 2022 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
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Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 83/22 Beschluss). |
4. Mai 2022 |
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag von der Stellungnahme des Bundesrats und ihrer Gegenäußerung (BT-Drs. 20/1646). |
9. Mai 2022 |
Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
18. Mai 2022 |
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 20/1906). |
20. Mai 2022 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
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Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 223/22). |
25. Mai 2022 |
Die Ausschüsse des Bundesrats empfehlen, dem Gesetz zuzustimmen (BR-Drs. 223/1/22). |
22. Juni 2022 |
Das Vierte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2022, Teil I Nr. 20, S. 911). |