Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht
Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern im Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes während der COVID-19-Pandemie ist am 16.07.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft (
BGBl Jg 2020, Teil I Nr. 35, S. 1643).
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