Durch die geplanten Regelungen soll die geltende Rechtslage, wonach für Flug- und Pauschalreisen bereits geleistete Zahlungen infolge einer Stornierung durch den Reiseveranstalter oder die Airline innerhalb von ein bzw. zwei Wochen vollständig zurückzuerstatten sind, dahingehend abgewandelt werden, dass die betroffenen Kundinnen und Kunden für einen bestimmten Zeitraum verpflichtend Gutscheine statt einer Rückerstattung erhalten. Um derartige Änderungen vornehmen zu können, ist aufgrund vorrangiger europäischer Gesetzgebung jedoch zunächst einer Einigung mit der Europäischen Union erforderlich.