Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht
Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE) ist am 19.05.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten (
BGBl Jg 2020, Teil I Nr. 22, S. 948).
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