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COVID-19-Pandemie - Abmilderung der Folgen im Veranstaltungsvertragsrecht

Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE) ist am 19.05.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten (BGBl Jg 2020, Teil I Nr. 22, S. 948).

Die Übersicht über die Fachliteratur von C.H.BECK zu den rechtlichen Aspekten der Corona-Pandemie finden Sie hier. 

Weitere Fachliteratur zu Rechtsfragen der Corona-Krise finden Sie auch auf beck-shop.de. 

 

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