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Entwicklungsgeschichte

8. April 2020 Die Bundesregierung veröffentlicht eine Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht (Formulierungshilfe, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz).
21. April 2020 Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD legen ihren Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht vor (BT-Drs. 19/18697).
22. April 2020 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
12. Mai 2020 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 19/19218).
14. Mai 2020 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
15. Mai 2020 Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
19. Mai 2020 Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE) wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2020, Teil I Nr. 22, S. 948).

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