8. April 2020 |
Die Bundesregierung veröffentlicht eine Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht (Formulierungshilfe, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz). |
21. April 2020 |
Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD legen ihren Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht vor (BT-Drs. 19/18697). |
22. April 2020 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
12. Mai 2020 |
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 19/19218). |
14. Mai 2020 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
15. Mai 2020 |
Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
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19. Mai 2020 |
Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE) wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2020, Teil I Nr. 22, S. 948).
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