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Brexit-Übergangsregelungen

Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und  Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz – BrexitÜG)
Gesetz zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (BrexitSozSichÜG)

Das Gesetz zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (BrexitSozSichÜG) ist am 11.04.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl Jg 2019, Teil I Nr. 12, S. 418) und tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union wirksam wird, sofern bis zu diesem Zeitpunkt kein Austrittsabkommen im Sinne von Art. 50 Abs. 2 S.2 des Vertrags über die Europäische Union in Kraft getreten ist.

Das Brexit-Übergangsgesetz ist am 03.04.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl Jg 2019, Teil I Nr. 11, S. 402) und tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in Kraft tritt.

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