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Ziel des Gesetzes

Brexit-ÜG

Durch den Gesetzentwurf soll für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union in jenen Bestimmungen des Bundesrechts Rechtsklarheit hergestellt werden, in denen auf die Mitgliedschaft in der EU Bezug genommen wird. Für diese Bestimmungen enthält der Entwurf die folgende Regelung: Wenn im Bundesrecht von den Mitgliedstaaten der EU die Rede ist, so ist damit auch das Vereinigte Königreich gemeint, sofern keine der genannten Ausnahmen greift.

Zudem enthält der Gesetzentwurf eine Regelung zugunsten britischer und deutscher Staatsangehöriger, die vor Ablauf des Übergangszeitraums einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Sie sollen ihre britische beziehungsweise deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten dürfen, auch wenn über ihre Einbürgerung erst nach Ablauf des Übergangszeitraums entschieden wird. In diesen Fällen soll unter bestimmten Bedingungen die doppelte Staatsangehörigkeit hingenommen werden. 

Brexit-SozSichÜG

Durch den Gesetzentwurf soll für den Personenkreis, für den in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit sowohl deutsche als auch britische Vorgaben gelten, Rechtsklarheit geschaffen werden.


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