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Arbeitsbedingungenrichtlinie - Umsetzungsgesetz

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts ist am 26.07.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt überwiegend am 01.08.2022 in Kraft (BGBl Jg 2022, Teil I Nr. 27, S. 1174).

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