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Entwicklungsgeschichte

14. Januar 2022 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt einen Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMAS).
6. April 2022 Die Bundesregierung legt ihren Entwurf für eine Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie im Bereich des Zivilrechts vor (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales).
6. April 2022 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 20/1636).
8. April 2022 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 154/22).
6. Mai 2022 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 154/1/22).
12. Mai 2022 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
20. Mai 2022 Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 154/22 Beschluss).
20. Juni 2022 Vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
22. Juni 2022 Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 20/2392).
23. Juni 2022 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
24. Juni 2022 Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 285/22).
30. Juni 2022 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 285/1/22).
8. Juli 2022 Der Bundesrat beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 285/22 Beschluss).
26. Juli 2022 Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2022, Teil I Nr. 27, S. 1174).

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