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Anhebung Grundfreibetrag und Kindergeld - kalte Progression

Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags

Das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags ist am 22.07.2015 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2015, Teil I Nr. 30, S. 1202, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).

Die Artikel 5, 8 und 9 treten mit Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft. Die Artikel 2, 4 und 6 treten am 01.01.2016, Artikel 7 am 01.07.2016 in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft. 

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