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Entwicklungsgeschichte

27. März 2015

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags wird dem Bundesrat übermittelt (BR-Drs. 122/15).

20. April 2015

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag zugeleitet (BT-Drs. 18/4649).

23. April 2015

Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/100, S. 9560C - 9568B). 

27. April 2015

Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 122/1/15).

8. Mai 2015

Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 122/15 Beschluss).

20. Mai 2015

Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Bericht über die Anhörung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).

26. Mai 2015

Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag über die Stellungnahme des Bundesrats sowie die Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 18/5011).

17. Juni 2015

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/5244).


Die Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 18/5258) sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 18/5259) stellen Änderungsanträge.

18. Juni 2015

Der Deutsche Bundestag nimmt den Gesetzentwurf gemäß den Empfehlungen des Finanzausschusses an (BT-Plenarprotokoll 18/112, S. 10715-10730).

10. Juli 2015

Der Bundesrat stimmt dem Gesetzentwurf zu (BR-Drs. 281/15 Beschluss).

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