27. März 2015 | Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags wird dem Bundesrat übermittelt (BR-Drs. 122/15). |
20. April 2015 | Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag zugeleitet (BT-Drs. 18/4649). |
23. April 2015 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/100, S. 9560C - 9568B). |
27. April 2015 | Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 122/1/15). |
8. Mai 2015 | Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 122/15 Beschluss). |
20. Mai 2015 | Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Bericht über die Anhörung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
26. Mai 2015 | Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag über die Stellungnahme des Bundesrats sowie die Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 18/5011). |
17. Juni 2015 | Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/5244). |
| Die Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 18/5258) sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 18/5259) stellen Änderungsanträge. |
18. Juni 2015 | Der Deutsche Bundestag nimmt den Gesetzentwurf gemäß den Empfehlungen des Finanzausschusses an (BT-Plenarprotokoll 18/112, S. 10715-10730). |
10. Juli 2015 | Der Bundesrat stimmt dem Gesetzentwurf zu (BR-Drs. 281/15 Beschluss). |