Der Gesetzentwurf soll die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts der Bundesregierung vom 30.01.2015 sicherstellen.
Der steuerliche Grundfreibetrag soll im Jahr 2015 um 118 Euro und im Jahr 2016 um weitere 180 Euro erhöht werden. Der Kinderfreibetrag soll um 144 Euro im Jahr 2015 und um weitere 96 Euro im Jahr 2016 steigen. Gleichzeitig soll das Kindergeld für 2015 und 2016 angehoben werden. Ab dem 01.01.2015 ist eine Erhöhung des Kindergeldes um monatlich 4 Euro je Kind und ab dem 01.01.2016 um weitere 2 Euro je Kind vorgesehen. Der Kinderzuschlag soll ab dem 01.07.2016 um monatlich 20 Euro auf 160 Euro zu erhöhen. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll um 600 Euro von 1308 Euro auf 1908 Euro erhöht werden, ab dem zweiten Kind um jeweils 240 Euro pro weiteres Kind.