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Änderung des Grundgesetzes - Anpassung der Schuldenregel und Sondervermögen Infrastruktur

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)

Der Bundesrat hat dem Gesetz am 21.03.2025 zugestimmt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).

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