10. März 2025 | Die Fraktionen von SPD und CDU/CSU bringen den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) ein (BT-Drs. 20/15096). |
13. März 2025 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
| Vor dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
|
16. März 2025 | Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags stimmt dem Gesetzentwurf mit den zuvor beschlossenen Änderungen zu und gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 20/15117).
|
18. März 2025 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und beschließt ihn in Ausschussfassung (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
|
20. März 2025 | Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 115/25). |
21. März 2025 | Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (BR-Drs. 115/25 Beschluss).
|
24. März 2025 | Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h) wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2025 I Nr. 94).
|