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Entwicklungsgeschichte

10. März 2025Die Fraktionen von SPD und CDU/CSU bringen den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) ein (BT-Drs. 20/15096).
13. März 2025Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).

Vor dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
16. März 2025Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags stimmt dem Gesetzentwurf mit den zuvor beschlossenen Änderungen zu und gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 20/15117).
18. März 2025Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und beschließt ihn in Ausschussfassung (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
20. März 2025Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 115/25).
21. März 2025Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (BR-Drs. 115/25 Beschluss).
24. März 2025Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h) wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2025 I Nr. 94).

 

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