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2. Bürokratieentlastungsgesetz

Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie 

Das Zweite Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie ist am 05.07.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl Jg 2017, Teil I Nr. 44, S. 2143, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). Art. 2, 3, 4, 4a, 5, 7 des Gesetzes treten mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft, im Übrigen tritt das Gesetz am 06.07.2017 in Kraft.

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