Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie
Das Zweite Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie ist am 05.07.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (
BGBl Jg 2017, Teil I Nr. 44, S. 2143, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). Art. 2, 3, 4, 4a, 5, 7 des Gesetzes treten mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft, im Übrigen tritt das Gesetz am 06.07.2017 in Kraft.