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Entwicklungsgeschichte

12. August 2016 Die Bundesregierung legt ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat vor (BR-Drs. 437/16).
9. September 2016 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 437/1/16).
23. September 2016 Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 437/16 Beschluss).
12. Oktober 2016 Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf mit anliegender Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag (BT-Drs. 18/9949).
20. Oktober 2016 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/196, S. 19519A - 19526D).
29. März 2017 Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/11778).
30. März 2017 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/228, S. 23010A).
21. April 2017 Der Deutsche Bundestag unterrichtet den Bundesrat von dem Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 305/17).
12. Mai 2017 Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (BR-Drs. 305/17 Beschluss).
5. Juli 2017 Das Zweite Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2017, Teil I Nr. 44, S. 2143, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). 
















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