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Entwicklungsgeschichte

12. Januar 2009 Angesichts der weltweiten wirtschaftlichen Rezession einigt sich die Große Koalition sich auf ein zweites Konjunkturpaket. Während beim ersten Konjunkturpaket der Interbankenverkehr in Gang gebracht und die Spareinlagen gesichert werden sollten, stehen jetzt Investitionen und Entlastungen für Konsumanreize im Vordergrund. So sollen Steuererleichterungen und Abgabensenkungen die Bürger entlasten. Daneben soll in Bildung und Infrastruktur investiert, neue Regeln zum Kurzarbeitergeld beschlossen und Unternehmensbürgschaften übernommen werden, teilt die Bundesregierung mit.
Folgende Beschlüsse fasst der Koalitionsausschusses zum Konjunkturpaket II (pdf-Dateien, hinterlegt bei der Bundesregierung):
27. Januar 2009 Das Bundesfinanzministerium legt einen Gesetzentwurf (Quelle: BMF) zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland, einen Entwurf (Quelle: BMF) eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 106, 106b, 107, 108) und einen Entwurf (Quelle: BMF) eines Gesetzes zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze vor. Es handelt sich dabei um Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, die auf von der Bundesregierung beschlossenen Formulierungshilfen basieren.
30. Januar 2009 Die im Rahmen des Konjunkturpaketes II geplanten Maßnahmen werden im Bundestag in erster Lesung beraten und an die zuständigen Ausschüsse weiterverwiesen. Dabei handelt es sich um folgende Einzelmaßnahmen:
  • Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (BT-Drs. 16/11740)
  • Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009) (BT-Drs. 16/11700)
  • Antrag der Fraktion DIE LINKE.: «Mit mehr Gerechtigkeit die Krise überwinden» (BT-Drs. 16/11746)
  • Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 106, 106b, 107, 108) (BT-Drs. 16/11741)
  • Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze (BT-Drs. 16/11742)
  • Antrag der Fraktion der FDP: «Schulden des Bundes durch das Konjunkturpaket II vollständig im Bundeshaushalt etatisieren – Kein Sondervermögen Investitions- und Tilgungsfonds» (BT-Drs. 16/11743)
  • Antrag der Fraktion DIE LINKE.: «Großbanken vergesellschaften» (BT-Drs. 16/11747)
9. Februar 2009

Zum Konjunkturpaket II finden im Finanzausschuss, im Haushaltsausschuss, im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und im Ausschuss für Gesundheit des Bundestags öffentliche Anhörungen statt.

13. Februar 2009 Im Bundestag findet die zweite und dritte Beratung der zum Konjunkturpaket II gehörenden Gesetzentwürfe und Anträge statt. Im einzelnen hat der Bundestag folgende Beschlüsse gefaßt:
  • Der Gesetzentwurf zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (BT-Drs. 16/11740) wird in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (BT-Drs. 16/11801) angenommen.
  • Die Änderungsanträge BT-Drs.16/11926, BT-Drs. 16/11924, BT-Drs. 16/11925 und BT-Drs. 16/11927 und die Entschließungsanträge BT-Drs. 16/11954, BT-Drs. 16/11952 und BT-Drs. 16/11951 werden abgelehnt.
  • Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 106, 106b, 107, 108) auf BT-Drs. 16/11741 wird unverändert gemäß Buchstabe a der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf BT-Drs. 16/11900 in namentlicher Abstimmung mit 562 Ja-Stimmen und damit mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages gemäß Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes angenommen.
  • Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze (BT-Drs. 16/11742) wird in der Fassung des Buchstaben b der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf BT-Drs. 16/11900 angenommen.
  • Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: «Klimaschutz im Verkehr - Kfz-Steuer schnellstmöglich auf CO2-Bezug umstellen» (BT-Drs. 16/8538) wird gemäß Buchstabe c der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf BT-Drs. 16/11900 abgelehnt.
  • Mit der Annahme der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 16/11895) wird der Antrag der Fraktion DIE LINKE.: «Mit mehr Gerechtigkeit die Krise überwinden» (BT-Drs. 16/11746) abgelehnt.
  • Mit der Annahme der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 16/11896) wird der Antrag der Fraktion DIE LINKE.: «Großbanken vergesellschaften» (BT-Drs. 16/11747) abgelehnt.
  • Mit der Annahme der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (BT-Drs. 16/11922) wird der Antrag der Fraktion der FDP: «Schulden des Bundes durch das Konjunkturpaket II vollständig im Bundeshaushalt etatisieren – Kein Sondervermögen Investitions- und Tilgungsfonds» (BT-Drs. 16/11743) abgelehnt.
  • Durch Annahme der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (BT-Drs. 16/11646) werden die Anträge der Fraktion DIE LINKE.: «Konjunkturprogramm gegen die drohende Wirtschaftskrise» (BT-Drs. 16/10619) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: «Nachhaltig investieren in Klima, Bildung, soziale Gerechtigkeit» (BT-Drs. 16/11023) abgelehnt.
  • Mit der Annahme der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (BT-Drs. 16/11899) wird der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: «Gerechtigkeit und Chancen statt Ausgrenzung und Armut» (BT-Drs. 16/11755) abgelehnt.
  • Der Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009) (BT-Drs. 16/11700, BT-Drs. 16/11701) wird in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (BT-Drs. 16/11800) angenommen. Der Entschließungsantrag auf BT-Drs. 16/11923 wird abgelehnt.
20. Februar 2009 Der Bundesrat beschließt in seiner 855. Sitzung gemäß den Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 120/1/09), dem vom Bundestag am 13. 02.2009 verabschiedeten Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (BR-Drs. 120/09) gemäß Artikel 104a Absatz 4, 104b Absatz 2, 105 Absatz 3 und 106 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen (BR-Drs- 120/09(B)).
Bezüglich des Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze (BR-Drs. 119/09) beschließt der Bundesrat gemäß der Empfehlung des federführenden Finanzausschusses (BR-Drs. 119/1/09), die Einberufung des Vermittlungsausschuss zu verlangen (BR-Drs. 119/09(B)). Die Entscheidung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (BR-Drs. 118/09) wird gemäß der Empfehlung des Finanzausschusses (BR-Drs. 118/1/09) vertagt.
Den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009, BR-Drs. 121/09) nimmt der Bundesrat gemäß den Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 121/1/09) an (BR-Drs. 121/09(B)).
5. März 2009 Der Bundestag nimmt die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drs. 16/12122) zu dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze (BT-Drs. 16/11742) an. Damit wird das am 13.02.2009 vom Bundestag beschlossenen Gesetz nach Maßgabe des vom Vermittlungsausschusses vorgelegten Beschlusses geändert.
5. März 2009 Das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität vom 02.03.2009 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 11, S. 416, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).
Das Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009) vom 27.02.2009 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 11, S. 406, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag). Es tritt mit Wirkung vom 01.01.2009 in Kraft.
6. März 2009 Das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität tritt größtenteils in Kraft.
6. März 2009 Der Bundesrat beschließt, dem Gesetzesbeschluss des Bundestags zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze (BR-Drs. 197/09) gemäß Artikel 105 Absatz 3, 106b, 107 und 108 Absatz 4 des Grundgesetzes zuzustimmen (BR-Drs. 197/09(B)). Auch dem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (BR-Drs. 118/09) wird zugestimmt (BR-Drs. 118/09(B)).
25. März 2009 Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 19.03.2009 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 16, S. 606, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).
26. März 2009 Artikel 1 Nummer 2 bis 4 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes treten in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 01.07.2009 in Kraft.
4. Juni 2009 Das Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze vom 29.05.2009 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 29, S. 1170, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).
1. Juli 2009 Das Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze tritt in Kraft.

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