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Entwicklungsgeschichte

25. April 2007 Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf für ein Investmentänderungsgesetz.
27. April 2007 Der Entwurf liegt nun auch als Bundesratsdrucksache (BR-Drs. 274/07) vor.
8. Juni 2007 Der Bundesrat nimmt in seiner 834. Sitzung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Investmentgesetzes (BR-Drs. 274/07) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 274/1/07) Stellung (BR-Drs. 274/07(B).
13. Juni 2007 Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz, BT-Drs. 16/5576) wird im Bundestag in erster Lesung behandelt. Zur weiteren Beratung wird der Entwurf in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
4. Juli 2007 Im Finanzausschuss findet die öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz, BT-Drs. 16/5576) statt. Dabei wird der Entwurf nach Angaben des Bundestages von den Sachverständigen unterschiedlich bewertet. Die Verbraucherzentralen begrüßten die Beachtung des Anlegerschutzes. Bankenvertreter kritisierten hingegen die geplanten zusätzlichen Kontrollmechanismen und die strenge Überwachung der Hedgefonds.
Ebenfalls diskutiert wird ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema "offene Immobilienfonds" (BT-Drs. 16/661).
31. August 2007 Die Bundesregierung sagt, wie der Bundestag mitteilte, in ihrer Gegenäußerung (BT-Drs. 16/5848) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Investmentänderungsgesetz unter anderem eine Prüfung zu, ob und in welchem Umfang gegebenenfalls weitere Änderungen des Investmentsteuergesetzes im Zuge des angekündigten Jahressteuergesetzes 2008 vorgenommen werden. Im Übrigen lehnt die Regierung einen Änderungswunsch des Bundesrats ab und stimmt einem weiteren Änderungsvorschlag zu.
25. Oktober 2007

Der Finanzausschuss des Bundestages nimmt den Regierungsentwurf zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften (BT-Drs. 16/5576, BT-Drs. 16/5848) in geänderter Fassung an. Die Koalitionsfraktionen stimmen für, die Oppositionsfraktionen gegen den Entwurf. Zugleich lehnt der Ausschuss einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 16/661) ab, die Marktstabilität der offenen Immobilienfonds zu sichern und das Vertrauen der Anleger zu stärken.

08. November 2007

Der Bundestag behandelt in zweiter und dritter Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften (BT-Drs. 16/5576, BT-Drs. 16/5848). Der Gesetzentwurf wird in der Fassung der Nummer 1 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf BT-Drs. 16/6874 angenommen.
Die Entschließungsanträge der Fraktion der FDP (BT-Drs. 16/7008) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (BT-Drs. 16/7007) werden abgelehnt.
Ebenso abgelehnt wird der Antrag einzelner Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: «Offene Immobilienfonds – Marktstabilität sichern, Anlegervertrauen stärken» (BT-Drs. 16/661).

30. November 2007 Der Bundesrat beschließt in seiner 839. Sitzung gemäß den Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 748/1/07), dem vom Bundestag am 08.11.2007 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften (BR-Drs. 748/07) gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen (BR-Drs. 748/07(B), nachdem zuvor die Zustimmungsbedürftigkeit festgestellt worden ist.
27. Dezember 2007 Das Gesetz zur Änderung des Investmentgesetzes und anderer Gesetze wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2007, Teil 1 Nr. 68, S. 3089, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).
28. Dezember 2007 Das Investmentänderungsgesetz tritt in Kraft.

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