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Entwicklungsgeschichte

9. Februar 2010 Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Regelsätze des SGB II für verfassungswidrig (NJW, 2010, 505), so dass eine Neubemessung der Regelbedarfe erforderlich wird.
20. Oktober 2010 Das Bundeskabinett verabschiedet einen Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Kabinettsentwurf nebst Anlage, pdf-Dateien, Quelle: BMAS)
29. Oktober 2010 Der von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (BT-Drs. 17/3404) wird im Bundestag in erster Lesung beraten und in die zuständigen Ausschüsse weiterverwiesen.
22. November 2010 Bei einer öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales bleibt die Frage der Verfassungsmäßigkeit der geplanten neuen Regelsätze unter den Experten umstritten, teilt der Bundestag mit.
26. November 2010 Der Bundesrat nimmt zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (BR-Drs. 661/10) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 661/1/10) Stellung (BR-Drs. 661/10(B)) und schlägt zahlreiche Änderungen vor.
1. Dezember 2010 Der Bundestag berät den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (BT-Drs. 17/3958, BT-Drs. 17/3982) in erster Lesung und überweist ihn in die zuständigen Ausschüsse.
3. Dezember 2010 Die Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU/CSU und FDP (BT-Drs. 17/3404) und der Bundesregierung (BT-Drs. 17/3958, BT-Drs. 17/3982) zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch werden im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten.
Die beiden Gesetzentwürfe werden zusammengeführt und in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales auf BT-Drs. 17/4032 in namentlicher Abstimmung angenommen.
In namentlicher Abstimmung abgelehnt wurden die Änderungsanträge auf BT-Drs. 17/4084, BT-Drs. 17/4096 und BT-Drs. 17/4107 und der Entschließungsantrag auf BT-Drs. 17/4104. Ebenfalls abgelehnt hat das Plenum die Änderungsanträge auf BT-Drs. 17/4085, BT-Drs. 17/4097, BT-Drs. 17/4098, BT-Drs. 17/4099, BT-Drs.17/4100, BT-Drs. 17/4101, BT-Drs. 17/4102 und BT-Drs. 17/4103und die Entschließungsanträge auf BT-Drs. 17/4105 und BT-Drs. 17/4106.
Die Anträge auf BT-Drs. 17/3648, BT-Drs. 17/2934 und BT-Drs. 17/3435 werden durch Annahme der Buchstaben b bis d der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales auf BT-Drs. 17/4032 abgelehnt.
17. Dezember 2010 Der Bundesrat beschließt entgegen der Empfehlung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik (BR-Drs. 789/1/10), dem vom Deutschen Bundestag am 03.12.2010 verabschiedeten Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (BR-Drs. 789/10) gemäß Artikel 91e Absatz 3 und Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen (BR-Drs. 789/10(B)).
Die Bundesregierung hat daraufhin den Vermittlungsausschuss einberufen (BT-Drs. 17/4304). Dieser hat direkt im Anschluss an die Bundesratssitzung kurzfristig eine Arbeitsgruppe beauftragt, erste Kompromissmöglichkeiten zu sondieren, teilt der Bundesrat mit.
25. Januar 2011

Bei den informellen Gesprächen der Arbeitsgruppen im Vermittlungsausschuss zur SGB-II-Leistungsrechtsreform seien Fortschritte im Bereich des Bildungspakets erzielt worden, teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit.

9. Februar 2011 Der Vermittlungsausschuss beschließt einen Einigungsvorschlag zu dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (BT-Drs. 17/4719).
11. Februar 2011 Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drs. 17/4719) wird im Bundestag beraten und in namentlicher Abstimmung mit 313 Ja-Stimmen zu 252 Nein-Stimmen angenommen.
Der Bundesrat beschließt in seiner 879. Sitzung auf Antrag aller Länder (BR-Drs. 84/1/11), zu dem vom Deutschen Bundestag am 03.12.2010 und am 11.02.2011 verabschiedeten Gesetz (BR-Drs. 84/11) gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel der Überarbeitung des Gesetzes zu verlangen, die geeignet ist, die in den Beratungen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates deutlich gewordenen unterschiedlichen Positionen zu überbrücken. Dabei soll in das SGB II und das SGB XII eine Regelung aufgenommen werden, die spezifische Sonderbedarfe regelt (BR-Drs. 84/11(B)).
21. Februar 2011 Union und FDP in Bund und Ländern einigen sich mit der SPD in Bund und Ländern auf einen Kompromiss bei der Neugestaltung von Leistungen für Langzeitarbeitslose, teilt die Bundesregierung mit.
23. Februar 2011

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag unterbricht am 22.02.2011 die Beratungen zur SGB-II-Leistungsrechtsreform, teilt der Bundesrat am 23.02.2011 mit.

23. Februar 2011

Im Vermittlungsausschuss einigen sich Bund und Länder am 23.02.3011 darauf, den Regelsatz rückwirkend zum 01.01.2011 um fünf Euro und ab 2012 um weitere drei Euro zu erhöhen - unabhängig von den notwendigen Anpassungen aufgrund der Preis- und Lohnentwicklung, teilt der Bundesrat mit.

25. Februar 2011 Der Bundestag berät die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drs. 17/4830) zu dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (BT-Drs. 17/3404, BT-Drs. 17/3958, BT-Drs. 17/3982, BT-Drs. 17/4032, BT-Drs. 17/4058, BT-Drs. 17/4095, BT-Drs. 17/4303, BT-Drs. 17/4304, BT-Drs. 17/4719, BT-Drs. 17/4770) und nimmt die Beschlussempfehlung in namentlicher Abstimmung an. Damit wird das vom Bundestag am 03.12.2010 und 11.02.2011 beschlossene Gesetz nach Maßgabe der vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Beschlüsse geändert.
Im Anschluss daran beschließt der Bundesrat, dem vom Bundestag am 03.12.2010, 11.02.2011 und am 25.02.2011 verabschiedeten Gesetz (BR-Drs. 109/11) gemäß Artikel 91e Absatz 3 und Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes zuzustimmen (BR-Drs. 109/11(B)).
29. März 2011 Das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2011, Teil 1 Nr. 12, S. 453, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
Das Gesetz ist vorbehaltlich gesonderter Regelungen mit Wirkung vom 01.01.2011 in Kraft getreten. 
30. März 2011 Artikel 6 und 6a treten in Kraft.
1. April 2011 Artikel 2 Nummer 1 bis 6, 7a, 8, 9, 10 mit Ausnahme von Buchstabe c Doppelbuchstabe cc, Nummer 11, 12, 14, 15, 16, 17, 18 Buchstabe c und d, Nummer 19 bis 30a, Nummer 31 (§§ 22a, 22b, 22c, 25 bis 27, 31 bis 35), Nummer 32 (§§ 36a, 38 bis 44), Nummer 33 bis 44, Nummer 45 bis 55, Artikel 3 Nummer 4, Nummer 13 (§ 35a), Nummer 25 und Nummer 35, Artikel 4, 7 Nummer 1 bis 3, 5 und 6, Artikel 8 Artikel 9 sowie Artikel 12 Absatz 2, 4 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 4 Absatz 6, 8 und Artikel 13 treten in Kraft.

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