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Entwicklungsgeschichte

März 2006 Zur Vorbereitung der von den Regierungsfraktionen von CDU, CSU und SPD geplanten Reform der gesetzlichen Vorschriften zu familiengerichtlichen Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls setzt die Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries im März 2006 eine Expertenarbeitsgruppe ein, die die vorhandene Rechtslage überprüfen soll.
3. Mai 2006 Der Freistaat Bayern legt im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Reform des § 1666 BGB vor (BR-Drs 296/06).
17. November 2006  Die Arbeitsgruppe «Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls» legt ihren Abschlußbericht vor.
April 2007 Das Bundesjustizministerium legt einen Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ vor.
11. Juli 2007 Das Bundeskabinett beschließt auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypies einen Gesetzentwurf zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (vgl. Kabinettsentwurf). Familiengerichte sollen danach künftig im Interesse vernachlässigter oder misshandelter Kinder früher eingreifen können.
21. September 2007 Der Bundesrat nimmt in seiner 836. Sitzung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 550/07, BT-Drs. 6815) zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 550/1/07) Stellung (BR-Drs. 550/07(B)).
15. November 2007 Im Bundestag findet die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (BT-Drs. 16/6815) statt. Der Entwurf wird zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.
20. Dezember 2007 Der Bundesrat behandelt in seiner 840. Sitzung den Antrag des Landes Niedersachsen «Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung von Maßnahmen gegen die Gefährdung des Kindeswohls» (BR-Drs. 904/07) und überweist die Sache zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse.
15. Februar 2008 Der Bundesrat fasst in seiner 841. Sitzung unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 904/1/07) eine Entschließung zur Verbesserung von Maßnahmen gegen die Gefährdung des Kindeswohls (BR-Drs. 904/07(B)).
23. April 2008 Der Rechtsausschuss des Bundestages beschließt einstimmig den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (BT-Drs. 6815).
24. April 2008 Im Bundestag findet die zweite und dritte Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (BT-Drs. 6815) statt. Der Gesetzentwurf wird in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/8914) angenommen. Die Entschließungsanträge der Fraktion der FDP (BT-Drs. 16/8930) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 16/8931) zur zweiten und dritten Beratung des Gesetzentwurfs werden abgelehnt. (vgl. auch Plenarprotokoll «Gefährdung des Kindeswohls», Quelle: Bundestag)
24. Mai 2008 Der Bundesrat beschließt in seiner 844. Sitzung, zu dem vom Bundestag am 25.04.2008 verabschiedeten Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (BR-Drs. 281/08) den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 281/08(B)).
11. Juli 2008

Das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2008 Teil 1 Nr. 28 S. 1188, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).

12. Juli 2008 Das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls tritt in Kraft.

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