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Entwicklungsgeschichte

15. Dezember 2006 Der Bundestag beschließt auf Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP (vgl. BT-Drucksache 16/3885) die Einsetzung einer gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.
15. Dezember 2006 Die Änderungsanträge der Linksfraktion (BT- Drs. 16/3888) der Bündnisgrünen (BT-Drs. 16/3887) zur Einsetzung der Föderalismuskommission werden vom Bundestag abgelehnt.
15. Dezember 2006 Der Bundesrat stimmt der Einsetzung der Kommission zu (vgl. BR-Drucksache 913/06(B)).
8. März 2007 Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen kommt zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen.
22. Juni 2007 Im Rahmen der zweiten Stufe der Föderalismusreform hat die Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Föderalismuskommission) eine Expertenanhörung zu den Themen Abbau von Altschulden, Entflechtung der Finanzsysteme von Bund und Ländern, effektivere Schuldenbremse durchgeführt.
13. und 14. September 2007 Die Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen kommt zu einer Sitzung zusammen. Sie befasst sich mit dem Themenkomplex Bund-Länder-Finanzausgleich.
8. November 2007 In der 8. Sitzung der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen findet eine öffentliche Anhörung zu «Verwaltungsthemen» statt (Protokoll der 8. Sitzung, hinterlegt beim Bundestag). Nach Mitteilung des Bundestages kritisierten mehrere Sachverständige Bund, Länder und Kommunen ließen bei der Debatte über Reformen in ihren Verwaltungssystemen weithin außer Acht, dass die Gesetzgebung und deren Vollzug in Deutschland in hohem Maße von der EU beeinflusst werde.
18. Januar 2008 Vor dem Hintergrund der Diskussion in der Föderalismuskommission II zur Reform der Schuldenbegrenzung nach Art. 115 GG wendet sich der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in einem Brief (hinterlegt beim BMWi) an den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie. Der Wissenschaftliche Beirat stellt darin einen eigenen Vorschlag zur Schuldenbegrenzung in Artikel 115 GG vor.
14. Februar 2008 Die Föderalismuskommission II zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen setzt ihre Beratungen fort. In der nächsten Zeit geht es darum, von Bund und Ländern verbindliche Aussagen zu bekommen, wie und ab wann bei ihnen keine Schulden mehr notwendig sind. Die Vorsitzenden der Kommission wollen danach einen Vorschlag zur Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern vorlegen. Dann soll die Kommission zum Themenkomplex Haushalt und Finanzen sowie zum Bereich Verwaltung mehrheitsfähige Vorschläge beraten.
13. März 2008 Es findet die zwölfte (nicht öffentliche) Sitzung der Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen statt. Auf der Tagesordnung stehen u.a. Finanz- und Verwaltungsthemen.
27. März 2008 Bundesinnenminister Schäuble übersendet den Vorsitzenden der Föderalismuskommission II von Bundestag und Bundesrat, Fraktionsvorsitzenden Struck und Ministerpräsident Oettinger, die Vorstellungen der Bundesregierung zur Modernisierung der Verwaltung von Bund und Ländern und die für sie wichtigen Punkte der Föderalismusreform II.
24. April 2008 Die Mitglieder der Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen kommen zu ihrer 13. (nicht öffentlichen) Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung steht u.a. die Vorstellung und Erörterung des Abschlussberichts der Arbeitsgruppe «Haushaltsanalyse der Länder Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein». Außerdem soll ein Zeitplan für die weitere Arbeit der Kommission erstellt werden.
23. Juni 2008 Die Vorsitzenden der Föderalismuskommission II, Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) und SPD-Fraktionschef Peter Struck, haben, am 23.06.2008 ein gemeinsames Eckpunktepapier (pdf-Datei, Quelle: Bundestag) zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen vorgestellt.
26. Juni 2008 Für den 26.06.2008 ist die 14. nicht öffentliche Sitzung der Föderalismuskommission II geplant. Auf der Tagesordnung steht nach Angaben des Bundesrats unter anderem die Fortsetzung der Aussprachen zum Abschlussbericht der Arbeitsgruppe «Haushaltsanalyse der Länder Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein» und zum Vortrag von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück über die Weiterentwicklung der Steuerverwaltung. Außerdem soll das Eckpunktepapier der Kommissionsvorsitzenden mit dem Schwerpunkt «Finanzthemen» vorgestellt und diskutiert werden.
3. Juli 2008 Die Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen kommt zu ihrer 15. nicht öffentlichen Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Fortsetzung der Diskussion zum Eckpunktepapier (pdf-Datei, Quelle: Bundestag) der Kommissionsvorsitzenden - diesmal mit dem Schwerpunkt Verwaltungsthemen.
16. Oktober 2008 Die Sitzung der Föderalismuskommission II wird wegen der Arbeiten an dem 500-Milliarden-Rettungsplan für die Finanzmärkte abgesagt. Ziel ist, bis Ende 2008 eine politische Entscheidung über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen herbeizuführen.
7. Januar 2009 Für die Einführung einer wirksamen Schuldenbremse und die Berücksichtigung des vom Bund der Steuerzahler erarbeiteten Konzepts eines grundsätzlichen Verbots der Kreditfinanzierung öffentlicher Haushalte plädiert der Vorsitzende des BdSt Dr. Karl Heinz Däke in einem Schreiben (pdf-Datei, hinterlegt beim BdSt) an die Vorsitzenden der Föderalismuskommission Günther H. Oettinger (CDU) und Peter Struck (SPD).
5. Februar 2009

Die Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen kommt zu ihrer 17. Sitzung zusammen.

6. Februar 2009 Bundeskanzlerin Angela Merkel begrüßt die sich abzeichnende Einigung auf eine Schuldenbegrenzung im Grundgesetz, teilt die Bundesregierung mit.
13. Februar 2009 Die Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat sich am 12.02.2009 über die letzten noch offenen Fragen einer neuen Schuldenbremse geeinigt, teilt das Bundesfinanzministerium mit. Auf der Tagesordnung stand vor allem der Bericht der Ad-hoc-Arbeitsgruppe, die auf der Klausurtagung am 05.02.2009 eingesetzt wurde. Sie sollte Details über eine mögliche Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen abstimmen.
5. März 2009 Die Föderalismuskommission II verständigt sich in ihrer abschließenden Sitzung auf neue verfassungsrechtliche Regelungen zur Schuldenbegrenzung und auf Maßnahmen zur Modernisierung der Verwaltung, berichtet das Bundesinnenministerium (Beschlüsse der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (pdf-Datei, Quelle: Bundestag)).
11. März 2009 Das Bundeskabinett bestätigt die Beschlüsse, die die Föderalismuskommission II in ihrer abschließenden Sitzung zu den Eckpunkten einer neuen Schuldenbremse gefasst hat, teilt das Bundesfinanzministerium mit.
27. März 2009 Im Grundgesetz soll eine «Schuldenbremse» für die öffentlichen Haushalte festgeschrieben werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (BT-Drs. 16/12410) zur Umsetzung der Ergebnisse der Föderalismuskommission II zur Modernisierung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern vor. Der Entwurf wird im Bundestag in erster Lesung gemeinsam mit einem von der Koalition vorgelegten «Entwurf eines Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform» (BT-Drs. 16/12400) behandelt und zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
4. Mai 2009 Überwiegend auf Zustimmung, aber auch auf Kritik stießen die Grundgesetzänderungen (BT-Drs. 16/12410 und BT-Drs. 16/12400), die bei Bund und Ländern die Neuaufnahme von Krediten begrenzen sollen bei einer öffentlichen zum Anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses und des Bundesrats-Finanzausschusses zur Föderalismusreform II, teilt der Bundestag mit.
27. Mai 2009 Der Rechtsausschuss des Bundestags nimmt mit den Stimmen der Regierungsfraktionen die Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drs. 16/12400) und zum Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform (BT-Drs. 16/12410) an, teilt der Bundestag mit.
29. Mai 2009 Mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit macht der Bundestag den Weg für eine Grundgesetzänderung und eine Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern frei (BT-Drs. 16/12410). In namentlicher Abstimmung votieren die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen für die Aufnahme einer so genannten Schuldenbremse ins Grundgesetz und folgen damit der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/13221). Bund und Länder sollen ab 2020 grundsätzlich keine neuen Kredite aufnehmen dürfen. Darüber hinaus nimmt der Bundestag gemäß der Empfehlung des Rechtsausschusses auf BT-Drs. 16/13222 den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD für ein Begleitgesetz zur Föderalismusreform an (BT-Drs. 16/12400).
Die Entschließungsanträge zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes auf BT-Drs. 16/13232, BT-Drs. 16/13231 und BT-Drs. 16/13230 werden abgelehnt.
12. Juni 2009 Der Bundesrat stimmt in seiner 859. Sitzung dem vom Deutschen Bundestag am 29.05.2009 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d) (BR-Drs. 510/09) mit den in Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes vorgeschriebenen zwei Dritteln seiner Stimmen zu (BR-Drs. 510/09(B)). Das Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform (BR-Drs. 511/09) erhält ebenfalls die Zustimmung der Länderkammer (BR-Drs. 511/09(B)).
31. Juli 2009 Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d) vom 29.07.2009 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 48, S. 2284, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
1. August 2009 Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d) tritt in Kraft.
17. August 2009 Das Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform vom 10.08.2009 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 53, S. 2702, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
18. August 2009 Das Gesetz tritt vorbehaltlich einiger Vorschriften am 18.08.2009 in Kraft.
1. Januar 2010 Artikel 1 und Artikel 12 Nummer 5 treten in Kraft.
1. Juli 2010 Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b, die Artikel 10, 11 und 12 Nummer 1 bis 4 sowie 6 und 7 treten in Kraft.
Juli 2010 Der Abschlussbericht (pdf-Datei, Quelle: Bundestag) der Föderalismuskommission II wird als Buch veröffentlicht.
1. Januar 2015 § 3 des Artikels 4 tritt in Kraft.

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