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Entwicklungsgeschichte

22. Oktober 2008 Das Bundesinnenministerium legt einen Referentenentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vor (Vorblatt, Referentenentwurf, Begründung, pdf-Dateien, Quelle: Deutscher Dialogmarketing Verband). Danach soll die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für fremde Werbezwecke sowie zur Markt- oder Meinungsforschung nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen (Opt-In) zulässig sein.
27. Oktober 2008 Als Alternativkonzept zum Regierungsvorschlag stellen der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) und der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) zusammen mit mehreren anderen Unternehmen als Kernpunkt eine «Auditoption» vor: Unternehmen, die sich freiwillig einem Datenschutzaudit unterziehen, sollen personenbezogene Daten weiterhin ohne eine formale Einwilligung der Betroffenen verwenden dürfen (gemeinsame Stellungnahme, pdf-Datei, hinterlegt beim DDV).
10. Dezember 2008 Die Bundesregierung beschließt den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften (Regierungsentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMI). Mit dem Gesetzentwurf soll mit der Abschaffung des sogenannten Listenprivilegs der illegale Datenhandel erschwert werden. Zudem soll ein freiwilliges Gütesiegel eingeführt werden, das die Unternehmen zu einem sorgfältigen Umgang mit Daten bewegen soll.
13. Februar 2009 Der Bundesrat nimmt zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und zur Regelung des Datenschutzaudits (BR-Drs. 4/09) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 4/1/09) Stellung (BR-Drs. 4/09(B)). Der Bundesrat kritisiert, dass der von der Bundesregierung vorgesehene Entwurf den bestehenden Datenschutzproblemen bei Unternehmen nicht gerecht werde.
18. Februar 2009 Die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats liegt dem Bundestag vor (vgl. BT-Drs. 16/12011).
19. März 2009 Der Bundestag berät den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 16/12011) in erster Lesung und überweist ihn zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse.
23. März 2009 Bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags sprechen sich Daten- und Verbraucherschützer für die im Regierungsentwurf geplanten Änderungen aus, während unter anderem Vertreter der Zeitschriftenverleger und des Versandhandels die Abkehr von der Widerspruchs-Regelung (Opt-Out-Verfahren) zur Einwilligungs-Regelung (Opt-In-Verfahren) ablehnen. Diskutiert werden auch zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 16/1499 und BT-Drs. 16/10216), sowie ein Antrag der FDP-Fraktion (BT-Drs. 16/1169).
23. April 2009 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, fordert, die Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen zuzulassen. In seinem Tätigkeitsbericht 2007 und 2008 (BT-Drs. 16/12600) appelliert Schaar an Bundestag und Bundesrat, den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 16/12011) «ohne weitere Abstriche noch in dieser Legislaturperiode» zu verabschieden, teilt der Bundestag mit.
1. Juli 2009 Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD billigt der Innenausschuss den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/12011) zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften in einer durch die Koalitionsfraktionen geänderten Fassung.
3. Juli 2009 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/12011) zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften wird im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten. Der Gesetzentwurf wird in der Fassung der Nummer 1 der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf BT-Drs. 16/13657 unter den Titel «Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften» angenommen.
Die Anträge der FDP-Fraktion (BT-Drs. 169452 und BT-Drs. 16/1169) und die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 16/1499 und BT-Drs. 16/10216) werden durch Annahme der Nummern 2 bis 5 der Beschlussempfehlung auf BT-Drs. 16/13657 abgelehnt. Der Entschließungsantrag auf BT-Drs. 16/13696 wird abgelehnt.
10. Juli 2009 Der Bundesrat beschließt in seiner 860. Sitzung gemäß den Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 636/1/09), zu dem vom Bundestag am 03.07.2009 verabschiedeten Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften (BR-Drs. 636/09) den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 636/09(B)).
19. August 2009 Das Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften vom 14.08.2009 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 54, S. 2814, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
1. September 2009 Das Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 in Kraft.
1. April 2010 Artikel 1 Nummer 14 und 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe tritt in Kraft.

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