18. Februar 2009 | Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzentwurf zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Regierungsentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMF) |
19. April 2009 | Der Bundestag berät den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (BT-Drs. 16/12254) in erster Lesung und überweist ihn zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse. |
3. April 2009 | Der Bundesrat nimmt in seiner 857. Sitzung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (BR-Drs. 168/09) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 168/1/09) Stellung (BR-Drs. 168/09(B)). Neben Änderungen am Regierungsentwurf schlägt die Länderkammer weitere steuerrechtliche Änderungen wie die Aufnahme einer «echten Sanierungsklausel» in das Körperschaftssteuergesetz oder die Wiedereinführung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten. |
22. April 2009 | In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats lehnt die Bundesregierung die vom Bundesrat geforderten weiteren steuerrechtlichen Änderungen ab (BT-Drs. 16/12674). |
22. April 2009 | Die im Finanzausschuss des Bundestages angehörten Sachverständigen begrüßen die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (BT-Drs. 16/12254) vorgesehene stärkere steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Kritisiert werden dagegen die Pläne zur Abschaffung der steuerlichen Berücksichtigung von Beiträgen für die Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall-, und Berufsunfähigkeitsversicherung. |
13. Mai 2009 | Auf Antrag der Koalitionsfraktionen vertagt der Finanzausschuss des Bundestags am 13.05.2009 die geplante Beratung des Entwurfs des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung (BT-Drs. 16/12254, BT-Drs. 16/12674), da es noch Abstimmungsbedarf über Änderungen gebe. Die Beratung soll voraussichtlich in der am 25.05.2009 beginnenden Sitzungswoche des Bundestages erfolgen, teilt der Bundestag mit. |
27. Mai 2009 | Der Finanzausschuss des Bundestags nimmt umfangreiche Änderungen an dem Entwurf der Bundesregierung für das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung (BT-Drs. 16/12254, BT-Drs. 16/12674) vor. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD stimmen dem Gesetzentwurf zu, die FDP-Fraktion ist dagegen, während sich Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthalten, teilt der Bundestag mit. |
19. Juni 2009 | Der Bundestag berät das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung (BT-Drs. 16/12254, BT-Drs. 16/12674) in zweiter und dritter Lesung und nimmt es in der Fassung der Nummer 1 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 16/13429) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen an.
Die Änderungsanträge auf BT-Drs. 16/13477 und BT-Drs. 16/13478 und die Entschließungsanträge auf BT-Drs. 16/13479 und BT-Drs. 16/13482 werden abgelehnt.
Der von der Fraktion der FDP eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Korrektur der Unternehmensteuerreform (BT-Drs. 16/12525) wird gemäß Nummer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 16/13429) abgelehnt. |
10. Juli 2009 | Der Bundesrat beschließt in seiner 860. Sitzung am 10.07.2009 gemäß den Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 567/1/09), dem vom Bundestag am 19.06.2009 verabschiedeten Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (BR-Drs. 567/09) gemäß Artikel 104a Absatz 4, 105 Absatz 3 sowie 108 Absatz 4 und 5 des Grundgesetzes zuzustimmen (BR-Drs. 567/09(B)). |
22. Juli 2009 | Das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen vom 16.07.2009 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 43, S. 1959, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). |
22. Juli 2009 | Das Gesetz tritt mit einigen Ausnahmen am 23.07.2009 in Kraft. Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe c ist am 09.07.2009 in Kraft getreten, Artikel 8 tritt am 31.07.2009 in Kraft. Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b und Artikel 4 treten am 01.01.2010 in Kraft. |