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Entwicklungsgeschichte

18. Februar 2009 Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzentwurf zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Regierungsentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMF)
19. April 2009 Der Bundestag berät den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (BT-Drs. 16/12254) in erster Lesung und überweist ihn zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse.
3. April 2009 Der Bundesrat nimmt in seiner 857. Sitzung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (BR-Drs. 168/09) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 168/1/09) Stellung (BR-Drs. 168/09(B)). Neben Änderungen am Regierungsentwurf schlägt die Länderkammer weitere steuerrechtliche Änderungen wie die Aufnahme einer «echten Sanierungsklausel» in das Körperschaftssteuergesetz oder die Wiedereinführung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten.
22. April 2009 In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats lehnt die Bundesregierung die vom Bundesrat geforderten weiteren steuerrechtlichen Änderungen ab (BT-Drs. 16/12674).
22. April 2009 Die im Finanzausschuss des Bundestages angehörten Sachverständigen begrüßen die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (BT-Drs. 16/12254) vorgesehene stärkere steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Kritisiert werden dagegen die Pläne zur Abschaffung der steuerlichen Berücksichtigung von Beiträgen für die Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall-, und Berufsunfähigkeitsversicherung.
13. Mai 2009 Auf Antrag der Koalitionsfraktionen vertagt der Finanzausschuss des Bundestags am 13.05.2009 die geplante Beratung des Entwurfs des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung (BT-Drs. 16/12254, BT-Drs. 16/12674), da es noch Abstimmungsbedarf über Änderungen gebe. Die Beratung soll voraussichtlich in der am 25.05.2009 beginnenden Sitzungswoche des Bundestages erfolgen, teilt der Bundestag mit.
27. Mai 2009 Der Finanzausschuss des Bundestags nimmt umfangreiche Änderungen an dem Entwurf der Bundesregierung für das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung (BT-Drs. 16/12254, BT-Drs. 16/12674) vor. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD stimmen dem Gesetzentwurf zu, die FDP-Fraktion ist dagegen, während sich Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthalten, teilt der Bundestag mit.
19. Juni 2009 Der Bundestag berät das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung (BT-Drs. 16/12254, BT-Drs. 16/12674) in zweiter und dritter Lesung und nimmt es in der Fassung der Nummer 1 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 16/13429) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen an.
Die Änderungsanträge auf BT-Drs. 16/13477 und BT-Drs. 16/13478 und die Entschließungsanträge auf BT-Drs. 16/13479 und BT-Drs. 16/13482 werden abgelehnt.
Der von der Fraktion der FDP eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Korrektur der Unternehmensteuerreform (BT-Drs. 16/12525) wird gemäß Nummer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 16/13429) abgelehnt.
10. Juli 2009 Der Bundesrat beschließt in seiner 860. Sitzung am 10.07.2009 gemäß den Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 567/1/09), dem vom Bundestag am 19.06.2009 verabschiedeten Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (BR-Drs. 567/09) gemäß Artikel 104a Absatz 4, 105 Absatz 3 sowie 108 Absatz 4 und 5 des Grundgesetzes zuzustimmen (BR-Drs. 567/09(B)).
22. Juli 2009

Das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen vom 16.07.2009 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 43, S. 1959, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).

22. Juli 2009 Das Gesetz tritt mit einigen Ausnahmen am 23.07.2009 in Kraft. Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe c ist am 09.07.2009 in Kraft getreten, Artikel 8 tritt am 31.07.2009 in Kraft. Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b und Artikel 4 treten am 01.01.2010 in Kraft.

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