2. März 2010 | Das Bundesfinanzministerium legt ein Eckpunktepapier zur Planung eines Gesetzentwurfs zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes (pdf-Datei, Quelle: BMF) vor. |
3. Mai 2010 | Das Bundesfinanzministerium stellt einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes (pdf-Datei, Quelle: BMF) vor. |
22. September 2010 | Das Bundeskabinett verabschiedet den Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes, teilt das Bundesfinanzministerium am 22.09.2010 mit (Kabinettsentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMF). |
19. Oktober 2010 | Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (BT-Drs. 17/3210, Bearbeitungsstand: 06.10.2010) die Bundesregierung auf, die Möglichkeiten zur Sammelklage im deutschen Recht erleichtern, um den Anlegerschutz zu verbessern, teilt der Bundetag mit. |
5. November 2010 | Der Bundesrat nimmt zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (BR-Drs. 584/10) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 584/1/10) Stellung (BR-Drs. 584/10(B)). |
13. November 2010 | Das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (BT-Drs. 17/3628) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und an folgende Ausschüsse überwiesen: Finanzausschuss (f), Rechtsausschuss, A. f. Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Haushaltsausschuss. |
1. Dezember 2010 | Die Mehrheit der Sachverständigen spricht sich bei einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags für Änderungen an dem Entwurf der Bundesregierung für ein Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (BT-Drs. 17/3628) aus.
In ihrer als Unterrichtung vorgelegten Gegenäußerung (BT-Drs. 17/3803, Bearbeitungsstand: 17.11.2010) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz sei die Bundesregierung wie der Bundesrat der Meinung, dass im Bereich des Grauen Kapitalmarktes weitere gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind, teilt der Bundestag mit. |
15. Dezember 2010 | Bei einer Sitzung des Finanzausschusses des Bundestags sprechen sich die Unionsfraktionen für Änderungen an dem Entwurf für ein Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (BT-Drs. 17/3628) aus, teilt der Bundestag mit. |
11. Februar 2011 | Der Gesetzentwurf für ein Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (BT-Drs. 17/3628, BT-Drs. 17/3803) wird im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten und in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf BT-Drs. 17/4710 angenommen.
Die Entschließungsanträge auf BT-Drs. 17/4721, BT-Drs. 17/4722 und BT-Drs. 17/4723 werden abgelehnt. |
18. März 2011 | Der Bundesrat nimmt den vom Bundestag am 11.02.2011 verabschiedeten Gesetzentwurf für ein Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (BR-Drs. 101/11) an (BR-Drs. 101/11(B)). Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Rechtsausschuss hatten dem Bundesrat hingegen empfohlen, die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen (BR-Drs. 101/1/11). |
7. April 2011 | Das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts vom 05.04.2011 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2011, Teil 1 Nr. 14, S. 538, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). |
8. April 2011 | Das Gesetz tritt vorbehaltlich gesonderter Regelungen in Kraft. |
1. Juli 2011 | Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a, b, und d, Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc und Nummer 14 beschränkt auf § 42e sowie Artikel 5 Nummer 2 treten in Kraft. |
1. Februar 2012 | Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a und b, Nummer 2 bis 4 Buchstabe a, Nummer 5, Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Nummer 13 sowie die Artikel 2, 4 und 6 treten in Kraft. |
1. November 2012 | In Artikel 1 treten Nummer 9 hinsichtlich § 34d Absatz 1 bis 5 des Wertpapierhandelsgesetzes und Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe hh und ii und Buchstabe b Doppelbuchstabe cc beschränkt auf die dortige neue Nummer 10 in Kraft. |