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Entwicklungsgeschichte

2. März 2010 Das Bundesfinanzministerium legt ein Eckpunktepapier zur Planung eines Gesetzentwurfs zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes (pdf-Datei, Quelle: BMF) vor.
3. Mai 2010 Das Bundesfinanzministerium stellt einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes (pdf-Datei, Quelle: BMF) vor.
22. September 2010 Das Bundeskabinett verabschiedet den Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes, teilt das Bundesfinanzministerium am 22.09.2010 mit (Kabinettsentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMF).
19. Oktober 2010 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (BT-Drs. 17/3210, Bearbeitungsstand: 06.10.2010) die Bundesregierung auf, die Möglichkeiten zur Sammelklage im deutschen Recht erleichtern, um den Anlegerschutz zu verbessern, teilt der Bundetag mit.
5. November 2010 Der Bundesrat nimmt zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (BR-Drs. 584/10) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 584/1/10) Stellung (BR-Drs. 584/10(B)).
13. November  2010 Das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (BT-Drs. 17/3628) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und an folgende Ausschüsse überwiesen: Finanzausschuss (f), Rechtsausschuss, A. f. Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Haushaltsausschuss.
1. Dezember 2010 Die Mehrheit der Sachverständigen spricht sich bei einer öffentlichen Anhörung  im Finanzausschuss des Bundestags  für Änderungen an dem Entwurf der Bundesregierung für ein Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (BT-Drs. 17/3628) aus.
In ihrer als Unterrichtung vorgelegten Gegenäußerung (BT-Drs. 17/3803, Bearbeitungsstand: 17.11.2010) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz sei die Bundesregierung wie der Bundesrat der Meinung, dass im Bereich des Grauen Kapitalmarktes weitere gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind, teilt der Bundestag mit.
15. Dezember 2010 Bei einer Sitzung des Finanzausschusses des Bundestags sprechen sich die Unionsfraktionen für Änderungen an dem Entwurf für ein Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (BT-Drs. 17/3628) aus, teilt der Bundestag mit.
11. Februar 2011 Der Gesetzentwurf für ein Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (BT-Drs. 17/3628, BT-Drs. 17/3803) wird im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten und in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf BT-Drs. 17/4710 angenommen.
Die Entschließungsanträge auf BT-Drs. 17/4721, BT-Drs. 17/4722 und BT-Drs. 17/4723 werden abgelehnt.
18. März 2011 Der Bundesrat nimmt den vom Bundestag am 11.02.2011 verabschiedeten Gesetzentwurf für ein Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (BR-Drs. 101/11) an (BR-Drs. 101/11(B)). Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Rechtsausschuss hatten dem Bundesrat hingegen empfohlen, die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen (BR-Drs. 101/1/11).
7. April 2011

Das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts vom 05.04.2011 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2011, Teil 1 Nr. 14, S. 538, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).

8. April 2011 Das Gesetz tritt vorbehaltlich gesonderter Regelungen in Kraft.
1. Juli 2011 Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a, b, und d, Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc und Nummer 14 beschränkt auf § 42e sowie Artikel 5 Nummer 2 treten in Kraft.
1. Februar 2012 Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a und b,  Nummer 2 bis 4 Buchstabe a, Nummer 5, Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Nummer 13 sowie die Artikel 2, 4 und 6 treten in Kraft.
1. November 2012 In Artikel 1 treten Nummer 9 hinsichtlich § 34d Absatz 1 bis 5 des Wertpapierhandelsgesetzes und Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe hh und ii und Buchstabe b Doppelbuchstabe cc beschränkt auf die dortige neue Nummer 10 in Kraft.

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