beck-aktuell_Gesetzgebung_Logo_Welle_trans
aktuell_gesetzgebung

Entwicklungsgeschichte

3. August 2007 Die Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.07.2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften tritt in Kraft.
24. April 2008 Das Bundesjustizministerium legt einen Referentenetwurf (pdf-Datei, Quelle: BMJ) eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie vor. Ziel des Gesetzes sind schärfere Maßnahmen gegen missbräuchliche Aktionärsklagen, die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe der Aktionäre sowie eine Stärkung der Präsenz in der Hauptversammlung.
5. November 2008 Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (Regierungsentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMJ). Nach den Vorgaben der Richtlinie soll die grenzüberschreitende Information und Stimmrechtsausübung der Aktionäre erleichtert werden. Daneben zielt der Gesetzentwurf auf eine Erhöhung der Hauptversammlungspräsenzen und enthält eine Neuordnung des gesamten Fristenregimes vor der Hauptversammlung. Schließlich vereinfacht er das Vollmachtsstimmrecht der Banken und erschwert den räuberischen Aktionären das Geschäft.
19. Dezember 2008 Der Bundesrat nimmt unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 847/1/08) zum dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 847/08) zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie Stellung und macht einige Änderungsvorschläge (BR-Drs. 847/08(B)).
21. Januar 2009 Beim Bundestag liegt die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats vor (vgl. BT-Drs. 16/11642).
29. Januar 2009 Der Bundestag berät den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG, BT-Drs. 16/11642) in erster Lesung und überweist ihn in den Rechts- und den Finanzausschuss.
28. Mai 2009 Der Bundestag nimmt den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG, BT-Drs. 16/11642) gemäß der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/13098) in geänderter Fassung und unter Berücksichtigung des zuvor angenommenen Änderungsantrags auf BT-Drs. 16/13212 an, teilt die Bundestagspressestelle mit. Mit den Gesetz würden die Anforderungen an die Transparenz im Vorfeld der Hauptversammlung weiter modernisiert und der Zugang zu Informationen für den Aktionär verbessert, so die Regierung. Außerdem sollen auswärtige Aktionäre ihre Rechte leichter wahrnehmen können. So könne die Gesellschaft künftig eine Teilnahme an der Hauptversammlung und eine Ausübung des Stimmrechts auf elektronischem Wege zulassen und den Aktionären zudem die Möglichkeit der Briefwahl eröffnen.
12. Juni 2009 Der Bundesrat beschließt in seiner 859. Sitzung, zu dem vom Bundestag am 28.05.2009 verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (BR-Drs. 512/09) den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 512/09(B)).
4. August 2009 Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) vom 30.07.2009 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 50, S. 2479, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).
1. September 2009 Das Gesetz tritt in Kraft.
1. November 2009 Abweichend davon treten die Artikel 5 und 8 in Kraft.

Diese Meldung teilen:

Anzeigen

Neuerscheinungen bei C.H.BECK

Teilen:

Menü